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🏠 NEU! Ferienhaus direkt am See » Mehr Infos unter: 033931 - 344 890

AGB

1. Abschluss eines Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter, der RHEINSBERG Tourismus-Service RTS GmbH - nachfolgend RTS genannt - den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. RTS erklärt die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung
Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages (mindestens jedoch 50,00 €), 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag zu bezahlen. Sollte die Anzahlung bis zur Fälligkeit nicht überwiesen sein, behält sich RTS das Recht vor, die Ferienwohnung weiter zu vermieten.

3. Mietbeginn und Mietende
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Während der Hauptsaison wird nur wochenweise vermietet. In der Vor- und Nachsaison ist eine tageweise Vermietung möglich, mindestens jedoch 2 Nächte.

4. Personenzahl
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der gebuchten Personenzahl belegt werden. Alle Mitreisenden müssen angemeldet werden. Nichtangemeldete Personen können zurückgewiesen werden.

5. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch RTS.

6. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

6.1. RTS ist verpflichtet den Kunden unverzüglich über nicht vermeidbare Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch RTS gegenüber RTS geltend zu machen.

6.2. RTS ist berechtigt, den Preis nach Vertragsabschluß zu erhöhen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

6.2.1. Eine Preiserhöhung durch RTS ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Beginn des Aufenthaltes ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt und der 20. Tag vor Reiseantritt noch nicht erreicht ist.

6.2.2. Eine Preiserhöhung ist nur als Anpassung an sich zwischen Vertragsabschluß und 20. Tag vor Reiseantritt verändernde Umstände die zu einer höheren Kostenbelastung der RTS führen zulässig. Ein solcher Anlass ist zum Beispiel eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

6.2.3. RTS wird dem Kunden eine Änderung des Preises unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitteilen. Im Falle einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch RTS gegenüber RTS geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber RTS von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann RTS, Ersatz für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsentschädigungen betragen bei Rücktritt des Kunden:

7.1. Bis 10 Tage nach Vertragsabschluss kostenfrei. Vom 11. Tag bis zum 90. Tag vor der Anreise 15% des Preises, mindestens jedoch 50,00 €.

7.2 Ab dem 89. Tag bis zum 35. Tag vor der Anreise 25% des Preises, mindestens jedoch 50,00 €

7.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80% des Preises.

7.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Preises.

8. Gewährleistung/Haftung
RTS haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der RTS ist auf den 3-fachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit RTS für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Reklamation
Der Kunde hat die Obliegenheit, RTS einen aufgetretenen Mangel innerhalb 24 Stunden anzuzeigen, damit RTS für Abhilfe sorgen kann. Hierbei ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Nachträgliche Reklamationen erkennt RTS grundsätzlich nicht an.

11. Schäden
Sollten während des Aufenthaltes, Schäden am Mietobjekt oder dessen Ausstattung auftreten muss die RTS unverzüglich benachrichtigt werden. Soweit der Kunde für den Schaden verantwortlich ist, ist er vom Kunden zu ersetzen. Sollte RTS wegen nicht gemeldeter Schäden vom Nachmieter in Anspruch genommen werden, sind die entstehenden Kosten durch den Verursacher zu erstatten.

12. Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. RTS weist hiermit dringend den Kunden darauf hin, dass er auf eigene Kosten bei einem Versicherer seiner Wahl eine solche Versicherung abschließen kann.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen oder des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren (pro Übernachtung 5,00 € / pro Haustier) ist nur nach Anmeldung in einigen Wohnungen erlaubt. Hunde sind rundsätzlich an der Leine zu Führen.